Seit dem 1. März dürfen Ärzte laut Gesetz für chronisch Kranke wiederverwendbare Rezepte ausstellen. Doch müssen sich die Patienten noch gedulden. Die Regelung durch Herrn Minister Spahn ist zwar in Kraft, die Details sind aber noch ungeklärt und bedürfen einer Regelung zwischen Ärzten, gesetzlichen Krankenkassen und Apotheken. Bis dahin muss weiterhin jedes Rezept telefonisch oder per E-Mail in der Praxis angefordert und vom ausstellenden Arzt geprüft und unterschrieben werden. Beachten Sie bitte, dass das Packungsende oft am Wochenende oder in der Urlaubszeit erreicht wird. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig für Nachschub!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abholung des Rezeptes erst für den folgenden Arbeitstag garantieren können!
Facharzt für Urologie
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